Verkauf einer Scheidungsimmobilie – was kann ein Makler für Sie tun?

Wenn sich Menschen trennen oder scheiden lassen, stellt sich oft die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen ist. Optionen gibt es viele, aber welche passen zu der eigenen Situation? Der Gang zum Immobilienexperten lohnt sich, da der neutrale Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein.

 

  1. Hausverkauf in der Trennungszeit
    Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Paar muss also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können. Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden, wenn das Paar in Trennung davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch, wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern. Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, sodass andere Optionen wahrscheinlicher sind.

 

  1. Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres
    Nach Ablauf von einem Trennungsjahr kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überreden, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienexperten wenden, der als Mediator ausgebildet ist. Dieser kann Ihnen dabei helfen, eine Interessenabwägung durchzuführen und sich ohne gerichtlichen Zwang zu einigen.

 

  1. Teilungsversteigerung
    Wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Hinzu kommt, dass darüber hinaus auch noch Kosten für das Sachverständigengutachten anfallen.

 

Wollen Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen und wissen nicht weiter? Gerne können Sie uns kontaktieren.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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